Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.05.2007 – 20 F 16.07
- Spruchkörper
- 20. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:210507B20F16.07.0
Tenor
1. Der Antrag der Antragstellerin vom 29. April 2007 auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 20 F 6.07 wird verworfen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
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