Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.01.2007 – 20 F 11.06
- Spruchkörper
- 20. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:230107B20F11.06.0
Tenor
1. Der Antrag der Antragstellerin vom 20. Dezember 2006 auf Wiederaufnahme des Verfahrens BVerwG 20 F 5.06 wird verworfen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
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