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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 02.07.2009 – 1 WRB 1.09

Spruchkörper
1. Wehrdienstsenat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:020709B1WRB1.09.0

Tenor

1. Das Rechtsbeschwerdeverfahren wird eingestellt.

2. Die dem Antragsteller im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Aufwendungen werden dem Bund auferlegt.

Gründe

Randnummer 1

Der Rechtsbeschwerdeführer hat seine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 3. März 2009 mit Schriftsatz vom 26. Juni 2009 zurückgenommen. Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist deshalb gemäß § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO (entsprechend) einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 155 Abs. 2 VwGO.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 23a WBO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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