Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 31.07.2003 – 1 PKH 23.03
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2003:310703B1PKH23.03.0
Tenor
Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag ist abzulehnen, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die sechs vermieteten Wohnungen des Klägers in der Türkei nicht vorliegen (§ 166 VwGO, §§ 114, 115 ZPO, § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG).
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