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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 31.07.2003 – 1 PKH 23.03

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:310703B1PKH23.03.0

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Gründe

Der Antrag ist abzulehnen, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die sechs vermieteten Wohnungen des Klägers in der Türkei nicht vorliegen (§ 166 VwGO, §§ 114, 115 ZPO, § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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