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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 30.07.2024 – 2 BvR 779/24

Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240730.2bvr077924
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 27 Abs 4 S 2 BWahlG, § 26 Abs 1 S 3 BWahlG, § 4 BWahlG, § 1 BWahlG, § 6 BWahlG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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