Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 24.04.2019 – 2 BvR 611/19
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190424.2bvr061119
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerfG in 2 BvR 611/19 entschieden?“