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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.10.2021 – 2 BvQ 95/21

Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211020a.2bvq009521
Normenkette
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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