Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 19.06.2019 – 2 BvQ 23/19
Ablehnung des Erlasses einer eA in einer Wahlrechtssache unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2019:qs20190619.2bvq002319
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
Randnummer 1
Dem Antrag bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. April 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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