Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 13.11.2018 – 2 BvF 1/11, 2 BvF 2/11
Einstellung zweier Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Antragsrücknahme
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:fs20181113.2bvf000111
- Normenkette
- Art 78 GG, Art 87c GG, AtGÄndG 11
Tenor
Die Verfahren werden eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
Die Antragsteller haben ihre Anträge, durch die die vorliegenden Verfahren eingeleitet wurden, mit Schreiben vom 26. April 2018 (2 BvF 2/11) und 26. Oktober 2018 (2 BvF 1/11) zurückgenommen. Die Verfahren sind daher einzustellen.
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