Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 10.06.2011 – 2 BvC 14/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20110610.2bvc001410
- Normenkette
- § 48 Abs 1 Alt 2 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 2 Alt 2 EuWG
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 des Europawahlgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 26 EuWG
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