Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 15.06.2001 – 2 BvB 1/01
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Fundstelle
- BVerfGE 104, 38
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2001:bs20010615.2bvb000101
Tenor
Der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag der Antragsgegnerin vom 12. Juni 2001 aufgegeben, sämtliche im Zusammenhang mit der Durchsuchung in der Wohnung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, Rechtsanwalt Horst Mahler, ..., in dessen Kanzlei, ..., und in der Parteizentrale der Antragsgegnerin, ..., am 11. Juni 2001 sichergestellten, überspielten oder kopierten elektronischen Daten/Datenträger und Unterlagen unverzüglich zu versiegeln, beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu hinterlegen und den Vollzug dem Bundesverfassungsgericht anzuzeigen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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