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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.08.2022 – 1 BvR 2180/21

Kammerbeschluss: Berichtigung eines Schreibversehens
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220803.1bvr218021
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 5, Ziff. 3., Rn. 12 statt "§ 155a und § 155b FamFG" richtig heißen muss: "§ 155b und § 155c FamFG".

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

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