Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2022 – 1 BvR 1748/21

Kammerbeschluss: Ablehnung eines isoliert gestellten PKH-Antrags - mangelnde Erfolgsaussichten der beabsichtigten Verfassungsbeschwerde
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220111.1bvr174821
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden zu werden braucht, abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde war abzulehnen.

Randnummer 2

Die erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 1, 109 <110 ff.>; 92, 122 <123>) sind nicht erfüllt. Es ist nicht erkennbar, dass der Antragsteller gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Überdies bietet die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg entsprechend § 114 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO), weil schon eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Antragstellers nicht ersichtlich ist. Einer Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bedurfte es daher nicht.

Randnummer 3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 1748/21 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten