Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundessozialgericht

BSG, Beschluss vom 31.01.2017 – B 1 SF 1/17 S

Sozialgerichtliches Verfahren - Entlassung aus dem Amt eines ehrenamtlichen Richters auf eigenem Antrag aus gesundheitlichen Gründen
Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:BSG:2017:310117BB1SF117S0
Normenkette
§ 18 Abs 1 Nr 4 SGG, § 18 Abs 3 S 1 SGG, § 47 S 2 SGG

Tenor

Die zur ehrenamtlichen Richterin beim Bundessozialgericht berufene B. wird auf ihren Antrag hin aus ihrem Amt entlassen.

Gründe

Randnummer 1

Mit Schreiben vom 25.1.2017, beim BSG am 30.1.2017 eingegangen, hat Frau B. darum gebeten, sie aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt als ehrenamtliche Richterin beim BSG zu entpflichten.

Randnummer 2

Nach § 47 S 2 iVm § 18 Abs 3 S 1 und Abs 1 Nr 4 SGG kann der ehrenamtliche Richter auf Antrag aus seinem Amt entlassen werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsgemäß auszuüben. Ihre Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen hat Frau B. mit og Schreiben glaubhaft gemacht, sodass sie aus ihrem Amt als ehrenamtliche Richterin beim BSG entlassen wird.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BSG in B 1 SF 1/17 S entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten