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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 10.05.2022 – X ZR 55/20

Spruchkörper
10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des 7. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 20. Februar 2020 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Tatbestand

Randnummer 1

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 923 771 (Streitpatents), das am 8. November 2004 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität vom 7. November 2003 angemeldet worden ist und ein Kühlsystem für einen Computer betrifft. Patentanspruch 1, auf den ein weiterer Anspruch zurückbezogen ist, lautet in der Verfahrenssprache:

A cooling system for a computer system, said computer system comprising

- at least one unit such as a central processing unit (CPU) (1) venerating thermal energy and said cooling system intended for cooling the at least one processing unit (1) and the cooling system comprising

- a liquid reservoir housing (14) comprising an inlet tube connection (15) and an outlet tube connection (16) both attached to the reservoir housing (14),

- a heat radiator (11) connected by means of connecting tubes (24, 25) to the inlet tube connection (15) and the outlet tube connection (16) of the reservoir housing (14),

- a liquid reservoir provided in the reservoir housing (14), said liquid reservoir having an amount of cooling liquid, said cooling liquid intended for accumulating and transferring of thermal energy dissipated from the processing unit (1) to the cooling liquid, wherein the reservoir is further provided with channels (26) for establishing a certain flow-path for the cooling liquid,

- a pump (21) being provided inside said reservoir housing (14) as part of an integrate element, said pump (21) comprising an impeller (33) which is positioned in a separate recess of the channels (26), where the recess has a size corresponding to the diameter of the impeller of the pump, and has a recess inlet (34) and a recess outlet (32) which is connected to the outlet tube connection (16),

- a heat exchanger comprising a heat exchanging interface (4) for providing thermal contact between the processing unit (1) and the cooling liquid for dissipating heat from the processing unit (1) to the cooling liquid, where the heat exchanging interface (4) comprises a heat exchanging surface that constitutes part of the liquid reservoir housing (14) facing the processing unit (1),

where the channels (26) face an inner surface of the heat exchanging interface forcing the cooling liquid to pass the heat exchanging surface,

said integrate element comprising the heat exchanging interface (4), the reservoir housing (14) and the pump (21), wherein

- said pump (21) is intended for pumping the cooling liquid from the heat radiator (11) into the reservoir housing (14) through the tube inlet connection (15), through the channels (26), into the pump through the recess inlet (34) and from the pump (21) through the recess outlet (32), through the channels and the tube outlet connection (16) to the heat radiator (11),

- said heat radiator (11) intended for radiating thermal energy from the cooling liquid, dissipated to the cooling liquid, to surroundings of the heat radiator (11).

Randnummer 2

Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand sei nicht patentfähig. Die Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten und hilfsweise in einer auf den Gegenstand von Patentanspruch 2 beschränkten Fassung verteidigt.

Randnummer 3

Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt. Dagegen wendet sich die Berufung der Beklagten, die ihre erstinstanzlichen Anträge weiterverfolgt. Die Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen.

Gründe

Randnummer 4

Die zulässige Berufung ist unbegründet.

Randnummer 5

I. Das Streitpatent betrifft ein Kühlsystem für ein Computersystem.

Randnummer 6

1. Nach der Beschreibung des Streitpatents muss beim Betrieb eines Computers die von der Verarbeitungseinheit (CPU) oder einer anderen Prozessoreinheit erzeugte Wärme rasch und effizient abgeführt werden, damit die Temperatur innerhalb eines vom Hersteller spezifizierten Bereichs bleibt.

Randnummer 7

Im Stand der Technik seien Kühlsysteme bekannt, die eine Luftkühlung oder eine Flüssigkeitskühlung vorsähen. Flüssigkeitskühlung sei effizienter, habe aber den Nachteil, dass die Kühlanordnung aus vielen Bauteilen bestehe, was die Montage aufwändig mache und das Risiko eines Flüssigkeitslecks erhöhe (Abs. 4).

Randnummer 8

Vor diesem Hintergrund betrifft das Streitpatent das technische Problem, eine Kühlanordnung für Computersysteme bereitzustellen, die möglichst effizient arbeitet und dennoch einen möglichst geringen Herstellungs- und Wartungsaufwand erfordert.

Randnummer 9

2. Zur Lösung schlägt Patentanspruch 1 ein Kühlsystem vor, dessen Merkmale sich wie folgt gliedern lassen (abweichende Gliederung des Patentgerichts in eckigen Klammern; abweichende Formulierungen hervorgehoben):

Randnummer 10

1 [1a] A cooling system for a computer Kühlsystem für ein Computersystem. system,

2 [1a] said computer system comprising Das Computersystem umfasst mindesat least one unit such as a central tens eine Einheit, beispielsweise eine processing unit (CPU) (1) generat- zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) ing thermal energy and said cooling (1), welche thermische Energie erzeugt, system intended for cooling the at und das Kühlsystem, das zur Kühlung least one processing unit (1) der mindestens einen Verarbeitungseinheit (1) bestimmt ist.

3 [1a] and the cooling system comprising Das Kühlsystem umfasst:

3.1 - a liquid reservoir housing (14) - ein Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14) [1c] comprising an inlet tube connec- mit einem Einlassleitungsanschluss tion (15) and an outlet tube con- (15) und einem Auslassleitungsannection (16) both attached to the schluss (16), die beide mit dem liquid reservoir housing (14), Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14) verbunden sind;

3.2 - a heat radiator (11) - einen Wärmeabstrahler (11), der [1d]

3.2.1 connected by means of connect- mittels Verbindungsleitungen (24, 25) [1d] ing tubes (24, 25) to the inlet tube mit dem Einlassleitungsanschluss (15) connection (15) and the outlet und dem Auslassleitungsanschluss tube connection (16) of the reser- (16) des Flüssigkeitsreservoirgehäuvoir housing (14), ses (14) verbunden ist,

3.2.2 said heat radiator (11) intended dazu bestimmt ist, die thermische [1d] for radiating thermal energy from Energie, die an die Kühlflüssigkeit abthe cooling liquid, dissipated to geleitet worden ist, von der Kühlflüsthe cooling liquid, to surroundings sigkeit in die Umgebung des Wärmeof the heat radiator (11). abstrahlers (11) abzustrahlen;

3.3 - a liquid reservoir - ein Flüssigkeitsreservoir, das

[1b]

3.3.1 provided in the liquid reservoir in dem Flüssigkeitsreservoirgehäuse [1b] housing (14), (14) vorgesehen ist,

3.3.2 said liquid reservoir having an eine Menge an Kühlflüssigkeit auf-[1b] amount of cooling liquid said cool- weist, die für das Aufnehmen und Weiing liquid intended for accumulat- terleiten von thermischer Energie being and transferring of thermal en- stimmt ist, die von der Verarbeitungsergy dissipated from the pro- einheit (1) an die Kühlflüssigkeit abgecessing unit (1) to the cooling liq- leitet worden ist,

uid,

3.3.3 wherein the reservoir is further mit Kanälen (26) versehen ist, um [1j] provided with channels (26) for einen bestimmten Strömungsweg für establishing a certain flow-path die Kühlflüssigkeit herzustellen, for the cooling liquid,

3.4 - a pump (21) being provided in- - eine Pumpe (21), die innerhalb des [1e], side said liquid reservoir housing Flüssigkeitsreservoirgehäuses (14) [1i] (14) as part of an integrate ele- als Teil eines Einbauelementes vorgement sehen ist,

3.5 - a heat exchanger comprising a - einen Wärmetauscher mit einem Wär-[1f] heat exchanging interface (4) metauschzwischenstück (4), das 3.5.1 for providing thermal contact be- dazu dient, thermischen Kontakt zwi-[1f] tween the processing unit (1) and schen der Verarbeitungseinheit (1) the cooling liquid for dissipating und der Kühlflüssigkeit bereitzustelheat from the processing unit (1) len, um Wärme von der Verto the cooling liquid, arbeitungseinheit (1) an die Kühlflüssigkeit abzuleiten,

3.5.2 where the heat exchanging inter- eine Wärmetauschoberfläche um-[1g] face (4) comprises a heat ex- fasst, die einen Teil des Flüssigkeitschanging surface that constitutes reservoirgehäuses (14) darstellt, welpart of the liquid reservoir housing cher zur der Verarbeitungseinheit (1) (14) facing the processing unit gegenüberliegt hin ausgerichtet ist, (1),

3.6 - said integrate element compris- - ein Einbauelement, welches das Wär-[1h] ing the heat exchanging interface metauschzwischenstück (4), das Flüs-(4), the liquid reservoir housing sigkeitsreservoirgehäuse (14) und die (14) and the pump (21), Pumpe (21) umfasst.

4 [1k] where the channels (26) face an in- Die Kanäle (26) liegen weisen in Richner surface of the heat exchanging tung einer inneren Fläche des Wärmeinterface (4) forcing the cooling liq- tauschzwischenstücks (4) gegenüber, uid to pass the heat exchanging wodurch die Kühlflüssigkeit gezwungen surface wird, die Wärmetauschoberfläche zu passieren.

5 said pump (21) comprising an im- Die Pumpe (21) umfasst ein Flügelrad [1l], peller (33) which is positioned in a (33), das in einer getrennten Ausneh-[1m] separate recess of the channels mung der Kanäle (26) angeordnet ist, (26) die

5.1 where the recess has a size corre- eine dem Durchmesser des Flügelrads [1n] sponding to the diameter of the im- der Pumpe entsprechende Größe aufpeller of the pump, weist,

5.2 and has a recess inlet (34) and a einen Ausnehmungseinlass (34) und [1o] recess outlet (32 35) which is con- einen Ausnehmungsauslass (35) aufnected to the outlet tube connection weist, welcher mit dem Auslassleitungs-(16). anschluss (16) verbunden ist.

6 [1p] said pump (21) is intended for Die Pumpe (21) ist dazu bestimmt, die pumping the cooling liquid from the Kühlflüssigkeit von dem Wärmeabstrahheat radiator (11) into the liquid res- ler (11) in das Flüssigkeitsreservoirgeervoir housing (14) through the häuse (14) durch den Einlassleitungstube inlet connection (15), through anschluss (15), durch die Kanäle (26), in the channels (26), into the pump die Pumpe durch den Ausnehmungseinthrough the recess inlet (34) and lass (34) und von der Pumpe (21) durch from the pump (21) through the re- den Ausnehmungsauslass (35), durch cess outlet (32 35), through the die Kanäle und den Auslassleitungsanchannels and the tube outlet con- schluss (16) zu dem Wärmeabstrahler nection (16) to the heat radiator (11) zu pumpen.

(11).

Randnummer 11

3. Einige Merkmale bedürfen näherer Betrachtung.

Randnummer 12

a) Zur Kühlung wird eine Kühlflüssigkeit eingesetzt.

Randnummer 13

Die Kühlflüssigkeit wird in einem Reservoir vorgehalten (Merkmal 3.3). Dieses ist in einem Gehäuse (14) angeordnet (Merkmal 3.3.1), zu dessen Komponenten die Oberfläche eines Wärmetauschzwischenstücks (4) gehört (Merkmal 3.5.2) und das Kanäle (26) aufweist, um einen bestimmten Strömungsweg herzustellen (Merkmal 3.3.3).

Randnummer 14

Die Kanäle sind so angeordnet, dass die Kühlflüssigkeit die Wärmetauschoberfläche passieren muss (Merkmal 4). Hierdurch kann die Flüssigkeit die von der Verarbeitungseinheit (1) erzeugte Wärme aufnehmen, weil die Wärmetauschoberfläche der Verarbeitungseinheit (1) gegenüberliegt (Merkmal 3.5.2). Die von der Flüssigkeit aufgenommene Wärme wird über einen Wärmeabstrahler (11) in die Umgebung abgegeben (Merkmal 3.2).

Randnummer 15

Um den Flüssigkeitskreislauf zu betreiben, ist im Reservoir ferner eine Pumpe (21) angeordnet (Merkmal 3.4). Diese fördert die Flüssigkeit vom Wärmeabstrahler (11) durch einen Einlassleitungsanschluss (15) in das Reservoir, von dort aus durch die Kanäle (26), durch einen Ausnehmungseinlass (34) in die Pumpe, von dort aus durch einen Ausnehmungsauslass (35) durch die Kanäle und durch einen Auslassleitungsanschluss (16) wieder zum Wärmeabstrahler (11) (Merkmal 6).

Randnummer 16

Ein Beispiel für die Anordnung von Gehäuse (14), Wärmeabstrahler (11) und den diese verbindenden Leitungen (24, 25) ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 8 dargestellt, ein Beispiel für die Ausgestaltung des Gehäuses (14) und dessen Komponenten in der ebenfalls nachfolgend wiedergegebenen Figur 15.

Randnummer 17

b) Die Festlegung eines bestimmten Strömungswegs mittels der innerhalb des Reservoirs angeordneten Kanäle (26) nach Maßgabe der Merkmale 3.2.2 und 4 dient dem Zweck, die Wärmeaufnahme durch die Kühlflüssigkeit zu optimieren.

Randnummer 18

Dies wird ermöglicht, indem die Kühlflüssigkeit die Wärmetauschoberfläche passiert und indem die Verweildauer der Kühlflüssigkeit im Reservoir verlängert wird (Abs. 41).

Randnummer 19

Hierzu können die Kanäle zum Beispiel nach Art eines Labyrinths ausgestaltet werden (Abs. 60). Dadurch kann die Kühlflüssigkeit über die Oberfläche der Verarbeitungseinheit (1) geführt werden (Abs. 64). Diese Ausgestaltung ist nach Patentanspruch 1 jedoch nicht zwingend. Danach reicht vielmehr aus, den Flüssigkeitsstrom in der Weise zu beeinflussen wie dies in den Merkmalen 3.3.3 und 4 [1j und 1k] vorgesehen ist.

Randnummer 20

II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:

Randnummer 21

Der Gegenstand von Patentanspruch 1 beruhe ausgehend von dem chinesischen Gebrauchsmuster 2 610 125 (K6) nicht auf erfinderischer Tätigkeit. K6 gehöre zum Stand der Technik, weil das Streitpatent die Priorität der USamerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3) nicht wirksam in Anspruch nehme. K6 offenbare ein Flüssigkeitskühlsystem mit vier verschiedenen Ausführungsbeispielen. Nicht offenbart seien die Merkmalsgruppe 3.2 sowie die Merkmale 3.6, 5.2 und 6 [Merkmale 1d, 1h, 1o und 1p]. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 4 gehe die Entgegenhaltung von einem einteiligen und bei demjenigen nach Figuren 5 und 6 von einem dreiteiligen Aufbau des Kühlsystems aus. Der Fachmann, ein Hochschulingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit mehrjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Kühleinrichtungen, werde daran nicht verhaften, sondern im Bedarfsfall einen zweiteiligen Aufbau wählen. Es liege im Rahmen des üblichen handwerklichen Könnens, mittels Kanälen den erfindungsgemäßen Strömungsweg für die Kühlflüssigkeit vorzugeben und entsprechend auch im Bereich der Pumpe die beanspruchten Ein- und Auslässe anzuordnen.

Randnummer 22

Der Gegenstand von Patentanspruch 2 sei ebenfalls nicht rechtsbeständig. Das zusätzliche Merkmal einer nicht glatten Innenwand des Flüssigkeitsreservoirs sei dem Fachmann geläufig gewesen.

Randnummer 23

III. Diese Beurteilung hält der Nachprüfung im Berufungsverfahren stand.

Randnummer 24

1. Zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass der Gegenstand von Patentanspruch 1 in K6 nicht vollständig offenbart ist.

Randnummer 25

a) Zutreffend ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass das Streitpatent die Priorität der US-amerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3) nicht wirksam in Anspruch nimmt.

Randnummer 26

aa) Die wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung setzt nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ voraus, dass diese dieselbe Erfindung betrifft.

Randnummer 27

Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt, wenn die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 388 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; Urteil vom 30. Januar 2008 - X ZR 107/04, GRUR 2008, 597, 599 - Betonstraßenfertiger). Hierfür sind nicht allein die in der früheren Anmeldung formulierten Ansprüche maßgeblich; der Offenbarungsgehalt ist vielmehr aus der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 20 - Kommunikationskanal; Urteil vom 20. Mai 2021 - X ZR 62/19, GRUR 2021, 1162 Rn. 35 - Bodenbelag).

Randnummer 28

Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit). Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 – X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte; Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13, GRUR 2016, 50 Rn. 29 - Teilreflektierende Folie).

Randnummer 29

bb) Bei Anlegung dieses Maßstabs nimmt das Streitpatent die Priorität der K3 nicht wirksam in Anspruch.

Randnummer 30

(1) Zu Recht ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass K3 die Merkmale 1 bis 3.3.3 [1a bis 1j] unmittelbar und eindeutig offenbart.

Randnummer 31

(2) Entgegen der Auffassung der Berufung ist Merkmal 4 [1k] in K3 nicht offenbart.

Randnummer 32

Die bereits erwähnten Ausführungen in der Beschreibung des Streitpatents, in denen unter Bezugnahme auf die Figuren 9, 10 und 15 die Ausgestaltung der Kanäle und deren Funktionen näher erläutert werden (Abs. 41), und die Ausführungen zur Wirkungsweise einer labyrinthartigen Ausgestaltung der Kanäle (Abs. 61 und 64) sind in K3 nicht enthalten.

Randnummer 33

Die bereits in K3 (S. 10 Z. 4-16) enthaltenen und auch in der Streitpatentschrift (Abs. 51 f.) zu findenden Ausführungen, dass der Kühlmittelfluss innerhalb des Reservoirs optimiert werden kann, um möglichst wenig Energie zum Pumpen aufwenden zu müssen und dennoch ein hinreichendes Maß an Wärme vom Wärmetauscher in die Flüssigkeit gelangen zu lassen, und dass hierzu unter anderem speziell angepasste Kanäle eingesetzt werden können, lassen zwar erkennen, dass die Kanäle der Optimierung des Wärmeaustauschs dienen. Ihnen ist aber nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, dass dies durch eine Anordnung der Kanäle gegenüber der Wärmetauschoberfläche und ein dadurch erzwungenes Passieren dieser Oberfläche erfolgen soll.

Randnummer 34

Ob sich eine solche Ausgestaltung bei ergänzender Heranziehung von Fachwissen angeboten hat, ist unerheblich. Selbst wenn diese Frage zu bejahen wäre, reichte dies für eine unmittelbare und eindeutige Offenbarung nicht aus.

Randnummer 35

(3) Merkmal 5 [1m] ist ebenfalls nicht in K3 offenbart.

Randnummer 36

Dabei kann offenbleiben, ob K3 mit der Benennung einer Zentrifugalpumpe oder einer flexiblen Flügelradpumpe als geeignete Pumpentypen (S. 4 Z. 2 f.) eine Pumpe mit einem Flügelrad im Sinne von Merkmal 5 [1l] offenbart.

Randnummer 37

Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, geht aus K3 jedenfalls nicht unmittelbar und eindeutig hervor, dass eine solche Pumpe in einer getrennten Ausnehmung der Kanäle (26) angeordnet ist.

Randnummer 38

K3 ist insoweit lediglich zu entnehmen, dass die Pumpe im Reservoir angeordnet ist und dass dort zusätzlich speziell angepasste Kanäle zur Verbesserung des Wärmeaustauschs angeordnet sein können (S. 10 Z. 12-16).

Randnummer 39

Entgegen der Auffassung der Berufung reicht es zur Offenbarung von Merkmal 5 nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe schon aufgrund ihrer Bauart ein Saugrohr und ein Druckrohr aufweist. Selbst wenn diese Komponenten als Kanäle angesehen werden könnten, ergäbe sich daraus jedenfalls nicht, dass diese Kanäle der inneren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegenüberliegen und die Kühlflüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu passieren, wie dies Merkmal 4 für die Kanäle (26) fordert.

Randnummer 40

(4) Vor diesem Hintergrund ist Merkmal 6 [1p] in K3 ebenfalls nicht offenbart.

Randnummer 41

Auch in diesem Zusammenhang reicht es entgegen der Auffassung der Berufung nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe ein Saug- und ein Druckrohr aufweist.

Randnummer 42

Weitergehende Hinweise, aus denen sich eindeutig und unmittelbar ergibt, dass sowohl vor als auch nach der Pumpe Kanäle angeordnet sind, die der inneren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegenüberliegen und die Kühlflüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu passieren, sind K3 nicht zu entnehmen.

Randnummer 43

b) K6 befasst sich mit Flüssigkeitskühlsystemen für ein Computersystem.

Randnummer 44

aa) K6 beschreibt als Stand der Technik wassergekühlte Wärmeableiteinrichtungen, wie sie in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 8 dargestellt sind.

Randnummer 45

Solche Vorrichtungen bestünden aus einer Wärmeableiteinrichtung (A) mit Basis (A1) und Deckel (A2), einem Wasserbehälter (A3) und einem Motor (A4). Der Wasserbehälter müsse separat angeordnet werden. Er könne leicht umstürzen oder einen großen Raum einnehmen (K6de S. 3 Z. 36 bis S. 4 Z. 26).

Randnummer 46

K6 befasst sich mit der Aufgabe, eine kleiner dimensionierte Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, deren Wassersaugeinrichtung in der Aufnahmekammer der Basis angeordnet ist (K6de S. 4 Z. 28-33).

Randnummer 47

Als Lösung werden mehrere Ausführungsbeispiele beschrieben.

Randnummer 48

bb) Das erste Ausführungsbeispiel ist unter anderem in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 2 dargestellt.

Randnummer 49

Die Basis (1) kann mit einer Deckplatte (14) verschlossen werden. Sie weist eine Aussparung (12) auf, in der eine Wassersaugeinrichtung (2) mit einem Motor (3) angeordnet ist. Das zur Kühlung eingesetzte Wasser kann über einen Einlass (111) in das Innere der Basis gelangen und dieses über einen Auslass (121) wieder verlassen (K6de S. 8 Z. 2-17).

Randnummer 50

cc) Ein als am meisten bevorzugt bezeichnetes Ausführungsbeispiel ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 4 dargestellt.

Randnummer 51

Bei dieser Ausführungsform sind an der Oberfläche der Deckplatte (14) mehrere Wärmeleitrippen (15) vorgesehen und die Basis (1) kann unmittelbar an einer Zentraleinheit anliegen und somit als Wärmeableiteinrichtung dienen. Mittels der Kühlwasserzirkulation der Basis (1) kann eine ausgezeichnete Kühlwirkung erzielt werden. Die Kombination mit der unterstützenden Wärmeableitung durch die Rippen (15) ermöglicht eine schnelle Wärmeableitgeschwindigkeit und eine bessere Wärmeableitwirkung (K6de S. 9 Z. 11-23).

Randnummer 52

dd) Ein anderes Ausführungsbeispiel ist unter anderem in den nachfolgend wiedergegebenen Figuren 5 und 6 dargestellt.

Randnummer 53

Bei dieser Ausführungsform kann die Basis (1) beweglich in einem Steckplatz des Computers eingelassen sein. Einlass (111) und Auslass (121) sind mit einem Schlauch (41) mit einer Wärmeableiteinrichtung (4) verbunden. Diese ist an einer zu kühlenden Stelle angebracht (K6de S. 9 Z. 29-36).

Randnummer 54

ee) Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 7 dargestellt.

Randnummer 55

Bei dieser Ausführungsform ist in der Aufnahmekammer (11) der Basis (1) eine Strömungsführungsplatte (16) vorgesehen. Beim Drehen des Flügelrads (21) tritt Wasser über den Einlass (111) in die Aufnahmekammer (11) ein und wird entlang der Führungsplatte (16) zum Auslass (121) geführt. Damit wird eine Zirkulation hergestellt, die Strömung wird geführt und die Fläche zum Wärmeaustausch wird vergrößert (K6de S. 10 Z. 7-20).

Randnummer 56

c) Damit ist keine Vorrichtung offenbart, die alle Merkmale von Patentanspruch 1 aufweist.

Randnummer 57

aa) Bei den beiden ersten Ausführungsbeispielen - die zusammen zu betrachten sind, weil das zweite Beispiel lediglich eine Ergänzung zum ersten vorsieht - sind die Merkmale 1 bis 3.2 [1a und 1c], die Merkmale 3.3 und 3.1.1 [1c] sowie die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber jedenfalls an einer Offenbarung von Merkmal 3.2.1 [1d].

Randnummer 58

Jedenfalls beim zweiten Ausführungsbeispiel fungiert die Unterseite der Basis (1), die auf den Prozessor aufgesetzt werden kann, als Wärmetauschoberfläche im Sinne von Merkmal 3.5 2 [1g], die die Wärme des Prozessors aufnimmt und durch die Basis fließendes Kühlwasser abgibt.

Randnummer 59

Die bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehenen Wärmeleitrippen (15) stellen einen Wärmeabstrahler im Sinne von Merkmal 3.2 [Merkmal 1d] dar. Dieser ist jedoch nicht mittels Verbindungsleitungen mit dem Flüssigkeitsreservoir verbunden. Die Wärmeableitung über die Rippen (15) stellt vielmehr eine unterstützende Maßnahme zur Kühlwasserzirkulation dar (K6de S. 9 Z. 18-24).

Randnummer 60

bb) Beim dritten Ausführungsbeispiel sind die Merkmale 1 bis 3.3.1 [1a, 1b] und die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber jedenfalls an einer Offenbarung von Merkmal 3.6 [1h].

Randnummer 61

Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, enthält die Basis (1) bei diesem Ausführungsbeispiel nur ein Flüssigkeitsreservoir und eine Pumpe, nicht aber ein Wärmetauschzwischenstück. Diese Funktion ist in ein separates Bauteil (4) ausgelagert, das an der zu kühlenden Stelle angebracht wird, während die Basis (1) - anders als beim zweiten Ausführungsbeispiel - an anderer Stelle untergebracht ist.

Randnummer 62

cc) Das vierte Ausführungsbeispiel offenbart eine Pumpe mit dem Merkmal 3.4 [1e, 1i] und der Merkmalsgruppe 5 [Merkmale 1l bis 1o] sowie ein Reservoir mit Kanälen, die die Merkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] verwirklichen. Nicht offenbart ist demgegenüber das Merkmal 6 [1p].

Randnummer 63

(1) Wie bereits oben dargelegt wurde, reicht es zur Verwirklichung der Merkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] aus, dass der Flüssigkeitsstrom in der festgelegten Weise beeinflusst wird.

Randnummer 64

Diese Funktion ist in K6 offenbart, weil ausdrücklich erwähnt wird, dass die Strömung durch die Führungsplatte (16) geführt wird. Auf welche Weise dies geschieht, ist unerheblich, weil Patentanspruch 1 insoweit keine Vorgaben trifft. Deshalb kann insbesondere offenbleiben, ob die in K6 offenbarten Kanäle vollständig geschlossen sind.

Randnummer 65

(2) Wie auch die Berufungserwiderung nicht in Zweifel zieht, fehlt es an einer Offenbarung von Merkmal 6 [1p], weil vom Einlass (15) des Gehäuses (14) bis zum Einlass (34) der Ausnehmung, in der das Flügelrad angeordnet ist, nur ein einziger Kanal führt.

Randnummer 66

2. Zutreffend hat das Patentgericht den Gegenstand von Patentanspruch 1 ausgehend von K6 als naheliegend angesehen.

Randnummer 67

a) Zu Recht ist das Patentgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ausgehend von K6 Anlass bestand, ein Kühlsystem zweiteilig auszugestalten, also die im zweiten Ausführungsbeispiel offenbarte Basis (1) mit einem auf den Prozessor aufsetzbaren Wärmetauschzwischenstück mit einem davon abgesetzten und über Leitungen angeschlossenen Wärmetauscher zu kombinieren.

Randnummer 68

Für eine solche Kombination spricht schon der auch von der Berufungserwiderung hervorgehobene Umstand, dass die Wärmeleitrippen (15) bei dem in Figur 4 dargestellten Beispiel nur als zusätzliche Maßnahme zur Wärmeableitung dienen und auch bei diesem Beispiel eine Kühlung durch Kühlwasserzirkulation vorgesehen ist. Im Zusammenhang mit diesem Beispiel wird zwar nicht beschrieben, auf welchen Wegen das Kühlwasser außerhalb der Basis (1) zirkuliert. Auf der Suche nach hierfür geeigneten Lösungen bot sich aber ein Wärmetauscher an, wie er bei dem dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt.

Randnummer 69

Entgegen der Auffassung der Berufung ergab sich aus K6 keine strenge Einteilung in einteilige oder dreiteilige Ausführungsformen, die von einer zweiteiligen Ausführung wie beim Streitpatent weggeführt hätten. Wie die Berufungserwiderung im Ansatz zutreffend geltend macht, gab der Umstand, dass drei der vier in K6 offenbarten Ausführungsbeispiele keine vollständige Lösung beschreiben, sondern nur einzelne Teilaspekte behandeln, vielmehr Veranlassung, sich bezüglich nicht angesprochener Aspekte an den jeweils anderen Beispielen zu orientieren. Ein Vergleich des zweiten und des dritten Ausführungsbeispiels ergab insoweit, dass Pumpe und Wärmetauschoberfläche wahlweise in einem einheitlichen oder in zwei getrennten Bauteilen angeordnet werden können. Auch vor diesem Hintergrund bot sich an, das beim zweiten Ausführungsbeispiel eingesetzte einheitliche Bauteil durch einen Wärmetauscher mit Ventilator zu kombinieren, wie er beim dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt.

Randnummer 70

Für eine solche Kombination spricht auch der Umstand, dass K6 die Möglichkeit, die Wärmeableitung zu verbessern, indem die beiden Anschlüsse (111, 121) mit einem Wärmeableitmodul verbunden werden, unabhängig von der besonderen Ausgestaltung nach dem dritten Beispiel aufzeigt (K6de S. 5 Z. 12-21; S. 6 Z. 5-12). Entgegen der Auffassung der Berufung ist diesen Ausführungen nicht zu entnehmen, dass ein Wärmeableitmodul in diesem Sinne zwingend aus zwei Teilen bestehen muss, wie dies in den Figuren 5 und 6 dargestellt ist. Aus dem Umstand, dass diese Möglichkeit unabhängig von einzelnen Ausführungsbeispielen geschildert wird, ergibt sich vielmehr, dass sie auch bei Ausführungsformen entsprechend dem zweiten Beispiel in Betracht kommt, bei denen der Flüssigkeitsbehälter auf dem Prozessor angeordnet ist.

Randnummer 71

b) Aus demselben Grund bestand Anlass, die im vierten Ausführungsbeispiel offenbarte Ausgestaltung des Innenraums für alle vorangegangenen Beispiele in Betracht zu ziehen.

Randnummer 72

Das vierte Beispiel befasst sich nur mit dem Flüssigkeitsstrom innerhalb der Basis (1). Hierzu verhalten sich die drei anderen Beispiele nicht näher. Angesichts dessen bot sich an, diese Ausgestaltung für alle in Betracht kommenden Anordnungen in Erwägung zu ziehen.

Randnummer 73

Dass die Pumpe in Figur 7 an einer anderen Stelle angeordnet ist als in den Figuren 1 bis 6, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Die Beschreibung der drei ersten Ausführungsbeispiele geht auf diesen Aspekt nicht näher ein. Ihr ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass die in den Figuren 1 bis 6 schematisch dargestellte Anordnung zwingend erforderlich ist. In Einklang damit verwendet die Beschreibung des vierten Ausführungsbeispiels für die Basis (1) und die Aufnahmekammer (11) dieselben Bezugszeichen wie bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen. Hinweise darauf, dass die besondere Ausgestaltung der Aufnahmekammer auch eine grundlegende Änderung bezüglich der anderen Komponenten erfordert, sind K3 demgegenüber nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.

Randnummer 74

c) Ebenfalls zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass es ausgehend von K6 nahelag, nicht nur am Auslass, sondern auch am Einlass der Pumpe mehrere Kanäle vorzusehen.

Randnummer 75

Wie bereits oben dargelegt wurde, haben die Kanäle nach der Beschreibung von K6 die Funktion, die Strömung zu führen und die Fläche zum Wärmeaustausch mit Wasser zu vergrößern. Nach den Feststellungen des Patentgerichts ist es hierfür aus fachlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob solche Kanäle vor der Pumpe, nach der Pumpe oder an beiden Stellen angeordnet sind. Es geht vielmehr darum, einen möglichst großflächigen Kontakt herzustellen.

Randnummer 76

Vor diesem Hintergrund sind K6 keine Hinweise darauf zu entnehmen, dass die in Figur 7 beispielhaft dargestellte Ausgestaltung die Nutzung eines grundlegend anderen Prinzips anstrebt. Der von der Berufung getroffenen Unterscheidung zwischen Zerstreuen und Führen kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu, weil die Merkmale 3.3.3 und 4 (1j und 1k) keine näheren Vorgaben dazu enthalten, in welcher Weise der Flüssigkeitsstrom zu führen ist, um die vorgesehenen Funktionen zu erzielen.

Randnummer 77

d) Ausgehend von K6 lag es vor diesem Hintergrund ebenfalls nahe, die Ausgestaltung so zu wählen, dass das Wärmetauschzwischenstück der Verarbeitungseinheit (CPU) gegenüberliegt, um eine optimale Kühlwirkung durch die Kanäle zu erreichen.

Randnummer 78

3. Ebenfalls zutreffend hat das Patentgericht entschieden, dass auch der Gegenstand von Patentanspruch 2 ausgehend von K6 naheliegend war.

Randnummer 79

a) Patentanspruch 2 sieht als zusätzliches Merkmal vor, dass das Reservoir eine nicht glatte (non-smooth) Innenwand hat.

Randnummer 80

Diese Ausgestaltung bewirkt nach der Beschreibung zusammen mit der Anordnung der Pumpe eine Verwirbelung des Wassers innerhalb des Reservoirs (Abs. 41).

Randnummer 81

b) Eine solche Ausgestaltung war naheliegend.

Randnummer 82

Nach den Feststellungen des Patentgerichts war im Stand der Technik bekannt, dass durch eine nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden eine Verwirbelung erzielt werden kann.

Randnummer 83

Vor diesem Hintergrund ist das Patentgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass eine solche Ausgestaltung ausgehend von K6 nahelag.

Randnummer 84

K6 sieht eine Kombination verschiedener Maßnahmen vor, um die Strömungsführung und damit den Wärmeaustausch zu verbessern. Dies gab Anlass, ergänzende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eine weitere Optimierung des Strömungsverhaltens ermöglichen. Hierzu gehörte nach den Feststellungen des Patentgerichts die nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden.

Randnummer 85

Die von der Berufung aufgezeigten Unterschiede zwischen der Vorrichtung aus K6 und der Vorrichtung, die in der US-Patentschrift 6 166 907 (K12) offenbart ist, führen nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Das Patentgericht hat K12 nur als Beispiel dafür angeführt, dass nicht glatte Innenwände als Mittel zur Erzeugung zur Optimierung des Wärmtauschs im Stand der Technik bekannt waren. Den weiteren Konstruktionsdetails kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu.

Randnummer 86

IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 97 Abs. 1 ZPO.

Zitierte Vorschriften

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