Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 30.07.2020 – V ZR 192/19
- Spruchkörper
- 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Gegenvorstellung der Beklagten wird der Beschluss des Senats vom 15. Juli 2020 dahingehend abgeändert, dass der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens 360.344,69 € beträgt.
Gründe
I.
Mit Beschluss vom 15. Juli 2020 hat der Senat die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vom 5. Juli 2019 zurückgewiesen und den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf 501.076 € festgesetzt. Mit ihrer Gegenvorstellung wollen die Beklagten dessen Herabsetzung auf 263.145,04 € erreichen.
II.
Die Gegenvorstellung der Beklagten gibt nur zum Teil Veranlassung zur Änderung des Gegenstandswerts.
1. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde haben die Beklagten die Aufhebung ihrer Verurteilung zur Zahlung von 263.145,04 € nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen lastenfreie Rückübertragung des streitgegenständlichen Grundbesitzes und zur Freistellung der Kläger von einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 23.419,65 € angestrebt.
2. Der danach mit 286.564,69 € zu bemessende Gegenstandswert erhöht sich gemäß § 45 Abs. 3, § 47 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 GKG um 73.780 €. Mit einer Gegenforderung (zuletzt) in dieser Höhe haben die Beklagten die Hilfsaufrechnung erklärt, und darüber hat das Berufungsgericht rechtskräftig entschieden. Bei der Wertfestsetzung in dem Beschluss vom 15. Juli 2020 hat der Senat weitere Gegenforderungen gemäß § 45 Abs. 3 GKG erhöhend berücksichtigt. Die Beklagten haben jedoch anders als die in dem Tatbestand des Berufungsurteils enthaltene Formulierung "weitere Aufrechnung" (BU 15) nahelegt nicht mit verschiedenen selbständigen Gegenforderungen hilfsweise aufgerechnet. Bei der Gegenforderung handelt es sich vielmehr um eine solche auf Ersatz gezogener Nutzungen, die sich auf 73.780 € summiert hat. Sie wirkt sich nur einmal, und zwar in Höhe der zuletzt erklärten Hilfsaufrechnung, werterhöhend aus.
Zitierte Vorschriften
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