Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 07.07.2020 – RiZ (R) 3/19
- Spruchkörper
- Dienstgericht des Bundes
Tenor
Die Anhörungsrüge des Antragstellers vom 10. Juni 2020 gegen das Urteil vom 12. Mai 2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Gründe
Die Anhörungsrüge ist unbegründet (§ 152a Abs. 4 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG). Das Dienstgericht hat das als übergangen gerügte Vorbringen des Antragstellers, soweit er es vor und in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, berücksichtigt, aber nicht als entscheidungserheblich oder nicht für durchgreifend erachtet.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in RiZ (R) 3/19 entschieden?“