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Zitierfest

DRiG · Deutsches Richtergesetz

§ 80 DRiG – Revision im Versetzungsverfahren und im Prüfungsverfahren

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.

(1) Für die Revision im Versetzungsverfahren und im Prüfungsverfahren gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung sinngemäß. Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht wirkt an dem Verfahren nicht mit.

(2) Die Revision ist stets zuzulassen.

(3) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil auf der Nichtanwendung oder unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 80 DRiG verweisen

Rechtsprechung zu § 80 DRiG

58 Entscheidungen zitieren § 80 DRiG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 15.02.2022 – RiZ (R) 1/19, RiZ (R) 2/19, RiZ (B) 1/21 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Besorgnis der Befangenheit bei Vorschlag des Verzichts auf mündliche Verhandlung und unklarem Rubrum

  • BVerfG, Beschl. v. 09.03.2018 – 2 BvR 174/18 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren

  • BGH, Urt. v. 13.02.2014 – RiZ (R) 5/13 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die Anfechtung einer Dienstaufsichtsmaßnahme im Wege des Gerichtsbescheides; anwaltliche Vertretung in der Rechtsmittelinstanz; Zulässigkeit eines Prüfungsantrags; Begriff der Dienstaufsichtsmaßnahme

  • BGH, Urt. v. 27.10.2020 – RiZ (R) 4/20 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Dienstaufsichtliche Maßnahme gegen einen Richter in Sachsen: Zweckentfremdung eines Strafurteils für die persönliche politische Auffassung

  • BGH, Urt. v. 30.10.2017 – RiZ (R) 1/17 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch dienstaufsichtliche Maßnahmen; zulässige Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht

  • BGH, Urt. v. 25.04.2014 – RiZ (R) 2/13 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Dienstgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichsvertrags über die Modalitäten der Entlassung eines Richters auf Probe

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