Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 – IX ZB 429/02
- Spruchkörper
- 9. Zivilsenat
Tenor
Die als Gegenvorstellung gegen den Beschluß des Senats vom 7. November 2002 zu wertende Eingabe des Beklagten wird zurückgewiesen. Weitere vergleichbare Eingaben des Beklagten in dieser Sache werden nicht mehr beschieden werden.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in IX ZB 429/02 entschieden?“