Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 14.03.2013 – 2 StR 421/12
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
Tenor
Die Gegenvorstellung des Angeklagten gegen den Beschluss des Senats vom 15. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Gründe
Randnummer 1
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in 2 StR 421/12 entschieden?“