Rechtsprechung · Bundesfinanzhof
BFH, Beschluss vom 29.08.2025 – V B 34/25
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BFH:2025:B.290825.VB34.25.0
- Normenkette
- § 6a Abs 4 S 1 UStG 2005, § 17a UStDV 2005
Leitsatz
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.
Gründe
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).
Zitierte Vorschriften
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