Der Zuschlag wird mit der Verkündung wirksam.
ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 89 ZVG
Rechtsprechung zu § 89 ZVG
6 Entscheidungen zitieren § 89 ZVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 05.03.2010 – V ZR 106/09 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an ihn Eigentümer . Von …
BVerfG, Beschl. v. 09.10.2024 – 2 BvR 536/24 · 2. Senat 3. Kammer
Stattgebender Kammerbeschluss: Zuschlagserteilung in Zwangsversteigerung verschafft Eigentumsposition iSd Art 14 GG - Art 14 GG gebietet bei Eingriffen in das Eigentumsgrundrecht effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren - hier: Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Aufhebung eines im …
BGH, Beschl. v. 25.09.2014 – IX ZB 11/14 · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Wenn das Insolvenzgericht eine Vielzahl von Pflichtverletzungen feststellt, die für sich alleine eine Entlassung des Insolvenzverwalters nicht rechtfertigen, ist es eine Frage des Einzelfalls, ob die Gesamtschau dieser Pflichtverletzungen dazu führt, dass der Insolvenzverwalter entlassen werden kann.
BGH, Beschl. v. 20.02.2020 – V ZB 131/19 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt, ist im Rahmen des Verteilungsverfahrens gemäß den §§ 105 ff. ZVG der auf den Titel entfallende Teil des Versteigerungserlöses dem Schuldner zuzuteilen. 2. Die Einstellung der …
BGH, Urt. v. 02.10.2015 – V ZR 221/14 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Eine vorbehaltlose Herausgabe im Sinne von § 1002 Abs. 1, § 1001 Satz 3 BGB liegt auch vor, wenn der Eigentümer den Besitzer auf Herausgabe verklagt, der Besitzer in diesem Verfahren ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Verwendungen nicht geltend macht, obwohl er es könnte, und wenn der Eigentümer den Besitz an der Sache durch Vollstreckung des in dem Verfahren erstrittenen Herausgabetitels …
BGH, Urt. v. 16.12.2009 – XII ZR 124/06 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem …
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