Die rechtskräftige Versagung des Zuschlags wirkt, wenn die Fortsetzung des Verfahrens zulässig ist, wie eine einstweilige Einstellung, anderenfalls wie die Aufhebung des Verfahrens.
ZVG · Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 86 ZVG
Rechtsprechung zu § 86 ZVG
6 Entscheidungen zitieren § 86 ZVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 16.04.2026 – V ZB 31/26 · 5. Zivilsenat
BVerfG, Beschl. v. 27.08.2010 – 2 BvR 3052/09 · 2. Senat 1. Kammer
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen Teilablösung vorrangiger …
BGH, Beschl. v. 10.05.2007 – V ZB 83/06 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: a) Das Eigengebot des Gläubigervertreters in der Zwangsversteigerung von Grundstücken, das ausschließlich darauf gerichtet ist, zu Gunsten des Gläubigers und zu Lasten des Schuldners die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam. b) Bei dem Eigengebot eines Gläubigervertreters spricht eine tatsächliche Vermutung für die missbräuchliche …
BVerfG, Beschl. v. 26.09.2012 – 2 BvR 938/12 · 2. Senat 3. Kammer
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen - hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) - teilweise Unzulässigkeit der …
BGH, Beschl. v. 19.11.2009 – V ZB 118/09 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: a) Der Zuschlag kann auch nach einer rechtsfehlerhaften Fortsetzung des Verfahrens durch das Vollstreckungsgericht von Amts wegen erteilt werden, wenn der betreibende Gläubiger bei der Anhörung über den Zuschlag (§ 74 ZVG) das Verfahren genehmigt. b) Die Genehmigung kann auch mit der Zustimmung des Gläubigers zur Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden erklärt sein. c) Die fehlerhafte …
BGH, Beschl. v. 07.06.2018 – V ZB 67/17 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Eine Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins im Sinne von § 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG liegt nur vor, wenn kein Gebot abgegeben wurde oder alle abgegebenen Gebote bis zum Schluss der Versteigerung ohne Widerspruch zurückgewiesen worden sind (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360 Rn. 15).