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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 82 ZPO – Geltung für Nebenverfahren

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 82 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 82 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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