Zum Inhalt springen
Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 80 ZPO – Prozessvollmacht

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 80 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 80 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten