Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 747 ZPO – Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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