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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 747 ZPO – Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Zur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich.

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