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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 561 ZPO – Revisionszurückweisung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.

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