Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 561 ZPO – Revisionszurückweisung
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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