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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 556 ZPO – Verlust des Rügerechts

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.

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