Die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift kann in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 verloren hat.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 556 ZPO – Verlust des Rügerechts
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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