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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 417 ZPO – Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen Beweis ihres Inhalts.

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