Zum Inhalt springen
Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 268 ZPO – Unanfechtbarkeit der Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Eine Anfechtung der Entscheidung, dass eine Änderung der Klage nicht vorliege oder dass die Änderung zuzulassen sei, findet nicht statt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 268 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 268 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten