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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 1087 ZPO – Zuständigkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig.

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