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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

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„Was regelt § 1 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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