Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“