Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.
WpÜG · Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
§ 32 WpÜG – Unzulässigkeit von Teilangeboten
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
Rechtsprechung zu § 32 WpÜG
Eine Entscheidung zitiert § 32 WpÜG.
BGH, Beschl. v. 10.02.2026 – II ZB 10/24 · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1a. Der Bieter kann den Antrag auf Übertragung der Aktien auch dann stellen, wenn der für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre erforderliche Aktienanteil am stimmberechtigten Grundkapital der Zielgesellschaft erst durch den Eintritt von Bedingungen für einen Erwerb außerhalb des Übernahme- oder Pflichtangebots erreicht wird. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den späteren Erwerb des …
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