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Zitierfest

WpÜG · Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 29 WpÜG – Begriffsbestimmungen

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

(1) Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind.

(2) Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft aus dem Bieter gehörenden Aktien der Zielgesellschaft oder dem Bieter nach § 30 zugerechneten Stimmrechten an der Zielgesellschaft. Stimmrechte aus Aktien, die zu einem von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Sondervermögen gehören, das kein Spezialsondervermögen ist und dessen Vermögensgegenstände im Miteigentum der Anleger stehen, gelten für die Anwendung von Satz 1 als Stimmrechte der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Verweise

Vorschriften, die auf § 29 WpÜG verweisen

Rechtsprechung zu § 29 WpÜG

10 Entscheidungen zitieren § 29 WpÜG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 29.07.2014 – II ZR 353/12 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ist die vom Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots nach § 29 Abs. 1 WpÜG vorgesehene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, so haben die Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung. 2. Die Referenzzeiträume der §§ 4, 5 WpÜG-AngVO verlängern sich entsprechend, wenn der Bieter …
  • BGH, Urt. v. 15.12.2011 – I ZR 129/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Einkauf Aktuell 1. Das für den Staat bestehende Gebot, sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse zu betätigen, stellt insoweit, als es den Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher bezweckt, eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. 2. Der in § 29 Abs. 2 WpÜG geregelte formale Beherrschungsbegriff kann nicht mit dem Begriff der Abhängigkeit im Sinne des § 17 AktG …
  • BVerfG, Beschl. v. 29.03.2017 – 2 BvL 6/11 · 2. Senat

    Leitsatz: Zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften beim Verlustabzug infolge eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG)
  • BGH, Urt. v. 13.12.2022 – II ZR 14/21 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Aktien werden nur dann für Rechnung des Bieters gehalten, wenn dieser die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (Festhaltung an BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - II ZR 353/12, BGHZ 202, 180 Rn. 50). Für die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Stimmrechtsausübung genügt es, dass der Inhaber der Stimmrechte bei ihrer Ausübung die Interessen …
  • BGH, Urt. v. 23.11.2021 – II ZR 312/19 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vermittelt nur den Aktionären der Zielgesellschaft, die das öffentliche Angebot annehmen, einen Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung. 2. Die Pflicht zum Angebot einer angemessenen Gegenleistung begründet keine vorvertragliche Nebenpflicht des Bieters gegenüber den Aktionären der Zielgesellschaft. 3. § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 …
  • BGH, Urt. v. 18.12.2012 – II ZR 198/11 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Ein Übernahmerecht nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG - und damit ein Andienungsrecht nach § 39c WpÜG - besteht nur dann, wenn dem Bieter bei Ablauf der (weiteren) Annahmefrist nach § 16 WpÜG Aktien der Zielgesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals gehören oder die Voraussetzungen des § 39a Abs. 4 Satz 2 WpÜG erfüllt sind.

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