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Zitierfest

WpHG · Gesetz über den Wertpapierhandel

§ 31 WpHG – Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Unterrichtung nach Artikel 4a Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a oder nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie der Nachweise nach Artikel 4a Absatz 2 Unterabsatz 1 oder nach Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 31 WpHG verweisen

  • § 32 WpHG – Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

Rechtsprechung zu § 31 WpHG

19 Entscheidungen zitieren § 31 WpHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 17.09.2013 – XI ZR 332/12 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht auch für Sachverhalte ab dem 1. November 2007 keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Etwas anderes folgt weder aus §§ 31 ff. WpHG, insbesondere § 31d WpHG, in der seit dem 1. November 2007 geltenden Fassung noch aus Art. 19 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen …
  • BGH, Urt. v. 27.09.2011 – XI ZR 178/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden.
  • BGH, Urt. v. 27.09.2011 – XI ZR 182/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ein konkret bestehendes Insolvenzrisiko der Emittentin (hier: Lehman Brothers) beim Erwerb von Indexzertifikaten durch ihren Kunden . 2. Die beratende Bank ist beim Vertrieb von Indexzertifikaten auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Emittentin bestehen, verpflichtet, den Anleger darüber …
  • BGH, Urt. v. 22.03.2011 – XI ZR 33/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen, es sei denn, diese ist ihr aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten des Anlegers bereits bekannt. Die berufliche Qualifikation einer Mitarbeiterin des Anlegers als Diplom-Volkswirtin lässt für sich allein weder den Schluss auf deren Kenntnis …
  • BGH, Urt. v. 16.10.2012 – XI ZR 368/11 · 11. Zivilsenat

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts; Aufklärungspflicht bei Kommissionsgeschäft

  • BGH, Urt. v. 26.06.2012 – XI ZR 316/11 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) besteht keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Die beratende Bank ist auf Grund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden auch nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt (Bestätigung BGH, 27. …

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