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Zitierfest

WpHG · Gesetz über den Wertpapierhandel

§ 13 WpHG – Sofortiger Vollzug

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 6 Absatz 1 bis 13 und den §§ 7 bis 10a und 54 Absatz 1 einschließlich der Androhung und der Festsetzung von Zwangsmitteln haben keine aufschiebende Wirkung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 WpHG verweisen

  • § 29 WpHG – Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
  • § 91 WpHG – Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
  • § 8b HGB – Unternehmensregister

Rechtsprechung zu § 13 WpHG

7 Entscheidungen zitieren § 13 WpHG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 23.04.2013 – II ZB 7/09 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Bei einem zeitlich gestreckten Vorgang wie der Herbeiführung eines Aufsichtsratsbeschlusses über den Wechsel im Amt des Vorstandsvorsitzenden kann jeder Zwischenschritt - auch bereits die Kundgabe der Absicht des amtierenden Vorstandsvorsitzenden gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt zu scheiden - eine Insiderinformation im Sinn von § 13 Abs. 1 Satz 1 …
  • BGH, Urt. v. 13.12.2011 – XI ZR 51/10 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. § 20a WpHG, durch den Marktmanipulationen verboten werden, bezweckt in erster Linie, die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zu gewährleisten, und ist daher kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. 2. Die Höhe des Subprime-Anteils der unmittelbar eigenen Investments einer Bank sowie derjenigen der mit der Bank verbundenen Zweckgesellschaften ist eine konkrete, zur Kursbeeinflussung …
  • BGH, Beschl. v. 22.11.2010 – II ZB 7/09 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem über mehrere Zwischenschritte ein bestimmter Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes Ereignis herbeigeführt werden soll, für die Anwendung von Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/6/EG, Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/124/EG nur darauf abzustellen, ob dieser …
  • BGH, Beschl. v. 18.11.2025 – II ZB 9/23 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV zur Auslegung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments vom 28. Januar 2003 und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie - ABl. L 96 vom 12. April 2003, S. 16) folgende Fragen vorgelegt: 1. Ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2003/6/EG dahin …
  • BGH, Beschl. v. 17.12.2020 – II ZB 31/14 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ein Vorlagebeschluss wird spätestens mit seinem Eingang beim Oberlandesgericht wirksam. 2. Führt eine Pressemitteilung des Emittenten zu einer mitteilungspflichtigen Insiderinformation, kann dies seine Haftung wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen begründen. 3. Ein Erwerb von Finanzinstrumenten liegt auch bei der Zeichnung von Aktien aus einer …
  • BGH, Beschl. v. 10.07.2018 – II ZB 24/14 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1a. Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflichten verletzt hat, ist eine rechtliche Würdigung, die als Meinungsäußerung mangels Beweisbarkeit keine Tatsache ist. 1b. Für die Auslegung des Begriffs der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf ist auf die im Rahmen der Regelpublizität des Emittenten zu offenbarenden Tatsachen abzustellen. 1c. …

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