Zum Inhalt springen
Zitierfest

WoGG · Wohngeldgesetz

Anlage 3 WoGG – (zu § 19 Absatz 2)

Amtliche Fassung, Stand 16.04.2026.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)

Rechenschritte und Rundungen

  • 1. Werte für „M“ und „Y“, die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
1 Haushalts- mitglied2 Haushalts- mitglieder3 Haushalts- mitglieder4 Haushalts- mitglieder5 Haushalts- mitglieder6 Haushalts- mitglieder
M54677992103103
Y3966799061 1321 3581 585
7 Haushalts- mitglieder8 Haushalts- mitglieder9 Haushalts- mitglieder10 Haushalts- mitglieder11 Haushalts- mitglieder12 Haushalts- mitglieder
M115128140152187298
Y1 8112 0372 2642 4902 7172 943
  • 2. Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für „a“, „b“, „c“ (Anlage 2) und für „M“ und „Y“ in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:

Berechnung der Dezimalzahlen

z1 = a + b · M + c ∙ Y,

z2 = z1 ∙ Y,

z3 = M – z2,

z4 = 1,15 ∙ z3.

Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.

  • 3. Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 3 WoGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 3 WoGG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten