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Zitierfest

VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung

§ 85 VwGO

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Der Vorsitzende verfügt die Zustellung der Klage an den Beklagten. Zugleich mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, sich schriftlich zu äußern; § 81 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Hierfür kann eine Frist gesetzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 85 VwGO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 85 VwGO? Zitiere den Wortlaut.“

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