Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden.
VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
§ 71 VwGO – Anhörung
Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.
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