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Zitierfest

VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung

§ 107 VwGO

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 107 VwGO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 107 VwGO? Zitiere den Wortlaut.“

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