Von den §§ 74, 78 Absatz 4, den §§ 80, 82 bis 84 Abs. 1 Satz 1 und § 86 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 87 VVG – Abweichende Vereinbarungen
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 87 VVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 87 VVG? Zitiere den Wortlaut.“