Ist über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Dritte wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 110 VVG – Insolvenz des Versicherungsnehmers
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
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