Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten.
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
§ 1 VVG – Vertragstypische Pflichten
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 VVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 VVG? Zitiere den Wortlaut.“