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Zitierfest

VIG · Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation

§ 1 VIG – Anwendungsbereich

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026.

Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über

  • 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
  • 2. Produkte, die dem Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/988 unterfallen (Produkte).

Rechtsprechung zu § 1 VIG

9 Entscheidungen zitieren § 1 VIG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 27.07.2015 – 1 BvR 1452/13 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Ablehnung eines Auskunftsanspruch betreffend Informationen, die bei der Behörde noch nicht vorhanden sind - hier: Informationsverschaffungsbegehren eines Journalisten gegenüber dem Bundesnachrichtendienst

  • BVerwG, Urt. v. 30.01.2020 – 10 C 11/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz besteht kein Anspruch auf Zugang zu Informationen zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften. 2. Das Merkmal der Umweltbestandteile in § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG erfasst tierschutzrechtliche Belange nicht.
  • BVerwG, Urt. v. 29.08.2019 – 7 C 29/17 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG ist ein "Jedermannsrecht" und hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft ab. 2. Für die Erfüllung des Bestimmtheitserfordernisses des § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG ist die Angabe des Unternehmens, soweit ein Betrieb in Rede steht, des Zeitraums, für den die Informationen begehrt werden, und der Art der Information ausreichend. 3. Der …
  • BVerwG, Beschl. v. 15.06.2015 – 7 B 22/14 · 7. Senat

    Leitsatz: Der Anspruch auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz setzt, soweit er sich nicht auf personenbezogene Daten bezieht, nicht voraus, dass die informationspflichtige Stelle die inhaltliche Richtigkeit der begehrten Information geprüft hat.
  • BVerwG, Beschl. v. 02.11.2010 – 20 F 2/10 · Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs 2 VwGO

    Leitsatz: Streitigkeiten um Informationszugangsrechte führen nicht gleichsam automatisch zur Verlagerung in das "in-camera"-Verfahren. Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die …
  • BayVGH, Beschl. v. 16.04.2025 – 5 CS 24.1533 · 5. Senat

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

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