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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)

Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026. 7 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Anspruch auf Zugang zu Informationen
  3. § 3Ausschluss- und Beschränkungsgründe
  4. § 4Antrag
  5. § 5Entscheidung über den Antrag
  6. § 6Informationsgewährung
  7. § 7Gebühren und Auslagen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus VIG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 VIG? Zitiere den Wortlaut.“

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