Bundesrecht
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Amtliche Fassung, Stand 03.02.2026. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anspruch auf Zugang zu Informationen
- § 3Ausschluss- und Beschränkungsgründe
- § 4Antrag
- § 5Entscheidung über den Antrag
- § 6Informationsgewährung
- § 7Gebühren und Auslagen
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„Was regelt § 1 VIG? Zitiere den Wortlaut.“