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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 14b UVPG – Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Bei Städtebauprojekten für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs nach Anlage 1 Nummer 18.7 ist von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen, wenn die Anlage zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in einem Gebiet liegt, für das in einem Plan Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie vorgesehen sind, und wenn bei Aufstellung dieses Plans eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde.

(2) Absatz 1 ist auf bereits laufende und nach dem 29. März 2023 begonnene Zulassungsverfahren nur anzuwenden, wenn der Antragsteller dies gegenüber der zuständigen Behörde verlangt und den Antrag bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 stellt. Satz 1 ist für das gesamte Zulassungsverfahren anzuwenden, ungeachtet dessen, ob es bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 abgeschlossen wird.

Rechtsprechung zu § 14b UVPG

5 Entscheidungen zitieren § 14b UVPG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 11.07.2019 – 9 A 13/18 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Notwendige Folgemaßnahmen eines Straßenbauvorhabens, auf die sich der Planfeststellungsbeschluss nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 VwVfG erstreckt, dürfen über den Anschluss des Vorhabens an das bestehende Straßennetz und dessen Anpassung nicht wesentlich hinausgehen. Eine im Zuge eines Autobahnanschlusses mitgeplante 3,5 km lange Ortsumgehung, die eines eigenen umfassenden Planungskonzepts …
  • BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 – 9 A 12/19 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Es widerspricht nicht Art. 14 GG, die Rügebefugnis der von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffenen auf Fehler zu beschränken, die für die Inanspruchnahme des Eigentums erheblich sind, sowie die Geltendmachung von Rechten auszuschließen, die anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung und Konkretisierung zugewiesen sind. 2. Pläne und …
  • BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 – 9 A 9/19 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Pläne und Programme unterfallen der Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP), wenn sie als Instrument einer vorgelagerten Entscheidungsebene über die abstrakt-generellen Rahmenvorgaben des Umwelt- und Planungsrechts hinausgehen und Vorentscheidungen für die Vorhabenzulassung treffen, ohne bereits Teil der Zulassung eines einzelnen Vorhabens zu sein. Weder der …
  • BVerwG, Urt. v. 03.11.2020 – 9 A 7/19 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Klagebegründungsfrist nach § 18e Abs. 5 AEG ist mit Unionsrecht vereinbar. 2. Das Verbandsklagerecht umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis, sich zum Sachwalter von Rechten zu machen, die - wie insbesondere gemeindliche Belange nach Art. 28 Abs. 2 GG - durch die Rechtsordnung bestimmten anderen Rechtsinhabern zur eigenverantwortlichen, ausschließlichen Wahrnehmung und Konkretisierung …
  • BVerwG, Urt. v. 08.01.2014 – 9 A 4/13 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Änderungen eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses, die nicht nur dessen Begründungselemente, sondern das Vorhaben selbst betreffen, erfolgen stets mit Wirkung gegenüber allen Betroffenen. 2. Die verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen an die fernstraßenrechtliche Planfeststellung sind einheitlich auf denselben Abschnitt als Vorhaben im fernstraßenrechtlichen Sinne …

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