Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.
UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 6 UStDV – Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.
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