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Zitierfest

UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 6 UStDV – Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.

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