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Zitierfest

UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 30 UStDV – Schausteller

Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.

Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.

Rechtsprechung zu § 30 UStDV

4 Entscheidungen zitieren § 30 UStDV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 17.03.2022 – XI R 23/21 (XI R 4/21), XI R 23/21, XI R 4/21 · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. Die Klägerin (Organträgerin) hat sich auch nicht auf die Unionsrechtswidrigkeit hinsichtlich der Zurechnung der Umsätze der Organgesellschaft berufen. 2. Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 …
  • BFH, Beschl. v. 28.10.2014 – V B 92/14 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die im Rahmen einer sog. "Dinner-Show" erbrachten Restaurationsleistungen und künstlerischen Darbietungen können eine untrennbar miteinander verbundene (komplexe) Leistung darstellen, die dem Regelsteuersatz unterliegt (wie bereits BFH-Urteil vom 10. Januar 2013 V R 31/10, BFHE 240, 380, BStBl II 2013, 352, Leitsatz 1) . 2. NV: Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG …
  • BFH, Urt. v. 10.06.2020 – V R 16/17 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Eintrittserlöse für Musikaufführungen unterschiedlicher Stilrichtungen (v.a. Tech-House, Elektro House, Techno) durch renommierte DJs sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Aufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. 2. Umsätze aus der Veräußerung von Eintrittskarten für ortsgebundene Veranstaltungen unterliegen nicht dem ermäßigten …
  • BFH, Urt. v. 05.11.2014 – XI R 42/12 · 11. Senat

    Leitsatz: Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes für von ihr organisierte "Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten" verlangt, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG.

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