Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt.
UStDV · Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 25 UStDV – Durchschnittsbeförderungsentgelt
Amtliche Fassung, Stand 19.12.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 25 UStDV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 25 UStDV? Zitiere den Wortlaut.“