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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 95d UrhG – Kennzeichnungspflichten

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen.

(2) Wer Werke und andere Schutzgegenstände mit technischen Maßnahmen schützt, hat diese zur Ermöglichung der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 95b Abs. 2 mit seinem Namen oder seiner Firma und der zustellungsfähigen Anschrift zu kennzeichnen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 95d UrhG verweisen

  • § 111a UrhG – Bußgeldvorschriften
  • § 137j UrhG – Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG

Rechtsprechung zu § 95d UrhG

3 Entscheidungen zitieren § 95d UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 02.03.2017 – I ZR 273/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Videospiel-Konsolen III Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz …
  • BGH, Urt. v. 27.11.2014 – I ZR 124/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Videospiel-Konsolen II 1. Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines Videospiels, das aus einem Computerprogramm und aus anderen urheberrechtlich geschützten Werken besteht, sind nach § 95a UrhG geschützt. 2. Eine im Sinne von § 95a Abs. 2 UrhG wirksame technische Maßnahme zum Schutz von Videospielen kann darin bestehen, dass Karten, auf denen die Videospiele gespeichert sind, und die …
  • BGH, Beschl. v. 06.02.2013 – I ZR 124/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Videospiel-Konsolen Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung …

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